Kfz-Wiederzulassung in Schortens Grafschaft
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Schortens Grafschaft wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Schortens Grafschaft.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Schortens Grafschaft
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Schortens Grafschaft
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Schortens Grafschaft einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Schortens Grafschaft (FRI) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Friesland.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Schortens Grafschaft benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und FRI-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte FRI-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Schortens Grafschaft
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Schortens Grafschaft:
Zuständige Zulassungsstelle Schortens Grafschaft
Landkreis Friesland – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Am Bullhamm 1326441 Jever
Niedersachsen
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:00, Do 14:30-17:00
Kontakt
- Telefon:
- 04461-919-8787
Wiederzulassung in Schortens Grafschaft jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Schortens Grafschaft. Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.