Kfz-Wiederzulassung in Schweringen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Schweringen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Schweringen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Schweringen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Schweringen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Schweringen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Schweringen (NI) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Nienburg.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Schweringen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und NI-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte NI-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Schweringen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Schweringen:
Zuständige Zulassungsstelle Schweringen
Landkreis Nienburg – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Kräher Weg 6031582 Nienburg a.d.Weser
Niedersachsen
Öffnungszeiten: Mo 07:30-12:30, Di 07:30-12:30, Di 14:00-18:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-12:30, Do 14:00-16:00, Fr 07:30-12:30
Kontakt
- Telefon:
- 05021-967-700
- E-Mail:
- kfz@kreis-ni.de
Wiederzulassung in Schweringen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Schweringen. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.