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Kfz-Wiederzulassung in Steinhorst

GF· Landkreis Gifhorn

Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Steinhorst wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Steinhorst.

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Steinhorst

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass

So läuft die Wiederzulassung online ab

  1. 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
  2. 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
  3. 3Antrag online bestätigen und bezahlen
  4. 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten

Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Steinhorst

Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Steinhorst einen Termin?
Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Steinhorst (GF) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Gifhorn.
Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Steinhorst benötigt?
Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
Wie kommen Fahrzeugpapiere und GF-Schilder zu mir?
Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte GF-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.

Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Steinhorst

Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Steinhorst:

Zuständige Zulassungsstelle Steinhorst

Landkreis Gifhorn – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Niedersachsen

Öffnungszeiten: Mo 07:30-14:00, Di 07:30-12:00 14:00-17:00, Mi 07:30-12:00, Do 07:30-12:00 14:00-17:00, Fr 07:30-12:00, Sa-So geschlossen

Kontakt

Telefon:
05371-82-370

Wiederzulassung in Steinhorst jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung online starten →

Zurück zur Übersicht Steinhorst. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.

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